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Welche Kriterien eine Autokamera erfüllen sollte und was es rechtlich zu beachten gilt

Nach wie vor gehört das eigene Auto zu den bequemsten und praktischsten Verkehrsmitteln. Und bis auf wenige stressige Momente erleichtert es das Leben ungemein, mit dem eigenen Fahrzeug von A nach B zu gelangen. Allerdings kann es dabei immer wieder zu komplizierten oder auch gefährlichen Situationen, wie etwa Unfällen, kommen – und schließlich stellt sich die Frage nach der Schuld.

Selbstverständlich gibt niemand gern die eigene Schuld zu und manchmal ist die Lage auch tatsächlich zu unübersichtlich, um eindeutig festzustellen, wer die Verantwortung für einen Unfall hat. Für solche Fälle setzen viele Autofahrer seit einigen Jahren auf Autokameras, häufig auch Dashcams genannt. Hierbei gibt es jedoch sowohl technisch als auch rechtlich einiges zu bedenken.

Wozu eine Dashcam installieren?

Eine Dashcam wird in aller Regel direkt an der Frontscheibe angebracht. Einige Modelle lassen sich auch am Rückspiegel montieren. Ihr Zweck ist es, den Fahrtverlauf sowie einen möglichen Unfallhergang aufzuzeichnen. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sich genau hier auch entscheidet, was rechtlich erlaubt ist und was nicht.

Durch die Aufnahme der Kamera ist es dann im Idealfall möglich, die eigenen Angaben zum Unfallverlauf vor Gericht zu belegen. Dies kann Unklarheiten beseitigen und im Endeffekt auch jede Menge Geld sparen. Aber Vorsicht: Die Aufnahmen können auch gegen Dich selbst verwendet werden. Der Polizei ist es nämlich möglich, nach einem Unfall die Kamera zu beschlagnahmen. So können die Aufnahmen gegebenenfalls auch die Schuld des Kamerabesitzers belegen.

Worauf bei einer Autokamera achten?

Wer sich für eine Autokamera entscheidet, sollte vor allem bedenken, dass sie unter besonderen Bedingungen genutzt wird. Wichtig ist insbesondere, wie die Kamera angebracht ist. Dabei gilt es, sowohl praktische Aspekte als auch sicherheitsrelevante Faktoren zu bedenken. So mögen Saugnäpfe als Halterung sehr praktisch sein. Denn damit lässt sich eine Kamera schnell montieren und wieder entfernen und das alles im Prinzip ohne Rückstände. Zugleich besteht hierbei laut einigen Tests bei einem Unfall die Gefahr, dass die Kamera herabfällt oder wenigstens verschoben bzw. verstellt wird. Am Ende filmt die Kamera dann genau im Augenblick eines Unfalls eine völlig falsche Ecke.

Stabilere Halterungen, die mit der Grundlage wie dem Armaturenbrett oder der Scheibe verklebt werden, sind da deutlich sicherer, allerdings auch um einiges schwerer wieder zu entfernen. Wer auf diese Befestigungsmethode setzt, sollte sich also sehr sicher sein.

Darüber hinaus spielen einige Faktoren bei Dashcams eine Rolle, die auch bei sonstigen Kameras von Bedeutung sind. Immerhin zählt im Zweifelsfall die Qualität der entsprechenden Aufnahmen.

  • Aufnahmequalität. Soll die Kamera tatsächlich verwertbare Bilder liefern, so muss sie zu hochwertigen Aufnahmen fähig sein. Full HD ist bei den meisten Kameras bereits Standard. Wichtig ist nämlich, dass sowohl der genaue Unfallhergang als auch Details wie zum Beispiel das Nummernschild erkennbar sind. Ansonsten stehen die Chancen für eine folgende Verwertung schlecht.
  • Speicherung. Wichtig ist auch, wie die Aufnahmen der Kamera gespeichert werden. In aller Regel geschieht dies über eine Speicherkarte. Je nach Preis und Modell wird diese bereits mitgeliefert oder muss nachträglich hinzugekauft werden.
  • Steuerung. Interessant ist auch die Frage danach, ob die Kamera einen eigenen Monitor besitzt oder über eine App per Smartphone gesteuert wird. Beides hat Vorteile und letzteres kann Kosten sparen, allerdings auch weniger praktisch sein.
  • Ton. Für einige Nutzer spielt auch die Möglichkeit von Tonaufnahmen eine Rolle, da auch diese eventuell vor Gericht Verwendung finden könnten. Tatsächlich sind die Videoaufnahmen selbstredend von größerer Bedeutung.
  • Sensoren. Wirklich wichtig ist hingegen die Frage, ob die Kamera dazu in der Lage ist, sich im Falle einer Unfallsituation selbständig zu aktivieren. Je nach Gesetzeslage kann diese Funktion letztlich darüber entscheiden, wie unproblematisch die Verwendung wirklich ist.

Wie ist die rechtliche Lage in Deutschland und Europa?

Die rechtliche Lage zur Verwendung von Autokameras bzw. Dashcams ist bisweilen nicht ganz eindeutig, obwohl sich bereits einiges in den vergangenen Jahren getan hat. Einige Staaten Europas behandeln das Thema relativ liberal, sodass z. B. in Dänemark oder auch Finnland eine Aufnahme erlaubt ist, so lange die am Unfallhergang Beteiligten direkt im Anschluss des Ereignisses über die Aufnahme informiert worden sind. Österreich hat wiederum eine relativ restriktive Haltung, sodass der Gebrauch hier nicht zu empfehlen ist. Gleiches gilt für Teile der Benelux-Staaten, wobei die Rechtslage im Detail Unterschiede kennt.

In Deutschland ist seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2018 die Verwendung entsprechender Aufnahmen grundsätzlich erlaubt. Dabei entscheidet am Ende allerdings immer der Einzelfall. Wichtig ist beispielsweise auch, wie viel gefilmt worden ist und ob dies für den konkreten Zweck notwendig war. In solchen Fällen profitieren Autofahrer von Kameras, deren Sensoren auf plötzliche Geschwindigkeitsänderungen bzw. Erschütterungen reagieren und wirklich nur dann filmen, wenn es notwendig und hilfreich ist. In solchen Fällen lässt sich das damit verbundene Eindringen in die Persönlichkeitssphäre anderer Verkehrsteilnehmer durchaus rechtfertigen. Bei einer gegenteiligen Entscheidung vor Gericht kann allerdings immer auch ein Bußgeld auf den Fahrzeughalter bzw. Besitzer der Autokamera zukommen.